Unzulässigkeit eines Vorkaufsrechts zur Umgehung der Beschränkung des § 5 (2) WEG?
Gemäß § 5 (2) Wohnungseigentumsgesetz (WEG) kann Eigentum an einem Kfz-Abstellplatz bis zum Ablauf von drei Jahren ab der erstmaligen Begründung von Wohnungseigentum an der Liegenschaft nur von einer Person erworben werden, welche auch Eigentümerin eines Bedarfsobjektes an dieser Liegenschaft ist. Das bedeutet, dass „liegenschaftsfremde“ Personen für eine gewisse Zeit vom Erwerb ausgeschlossen werden. [...]