OGH: Kein Rechtserwerb bei Scheinzession
Die Zession ist die Abtretung einer Forderung an eine andere Person. Von einer Sicherungszession spricht man, wenn ein Schuldner zur Sicherung einer Forderung an seinen Gläubiger eine eigene Forderung abtritt. Wie sieht es aus, wenn man eine künftig entstehende Forderung abgetreten erhält, die schon zuvor wirksam zugunsten eines anderen (zur Sicherstellung) abgetreten wurde? Kann [...]