Der Maklervertrag als Voraussetzung für den Provisionsanspruch
Gemäß §§ 6 und 7 MaklerG ist Voraussetzung für den Provisionsanspruch eines Maklers ein an ihn erteilter Vermittlungsauftrag bzw. ein wirksamer Maklervertrag. Ein Vorvertrag allein führt grundsätzlich zu keinem Provisionsanspruch. Im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung trifft den Makler die Beweispflicht für die Erteilung eines Vermittlungsauftrags bzw. das wirksame Zustandekommen eines Maklervertrags. Laut aktueller OGH Rechtsprechung [...]