Neuerungen zum Privatkonkurs
Das Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2017, welches mit 01.11.2017 in Kraft getreten ist, hat bedeutsame Neuerungen geschaffen, die die Entschuldung von Unternehmern und Privatpersonen erleichtern sollen. Unter anderem wurde durch das Insolvenzrechtsänderungsgesetz die Mindestquote von 10%, die der Schuldner bisher im Abschöpfungsverfahren erreichen musste, abgeschafft. Die bislang siebenjährige Dauer des Abschöpfungsverfahrens wurde zudem auf fünf Jahre verkürzt. Während [...]