Unterschiedliche Zugänge des OGH zum Ein- und Zwei-Objekthaus
D as Mietrechtsgesetz (MRG) regelt selbst, für welche Mietgegenstände es zur Gänze (Vollanwendungsbereich), überhaupt nicht (Vollausnahmen) oder nur zum Teil (Teilanwendungsbereich) anwendbar ist. Eine Vollausnahme betrifft Mietgegenstände in einem Gebäude mit nicht mehr als zwei selbständigen Wohnungen oder Geschäftsräumlichkeiten. Wie muss dies bei Ein- und Zweiobjekthäusern ausgelegt werden? Worauf kommt es bei der Beurteilung [...]