Freundschaftliche Beziehung zu einem Dritten – Eheverfehlung nach § 49 EheG?
Führt man trotz aufrechter Ehe eine Liebesbeziehung zu einer dritten Person, so ist dies zweifellos eine Eheverfehlung im Sinn des § 49 Ehegesetz (EheG). Das hat Konsequenzen in Zusammenhang mit einer Scheidung bzw. dem Verschulden an der Zerrüttung der Ehe. Doch wie sieht es mit rein freundschaftlichen Beziehungen „neben“ der Ehe aus? Worauf kommt [...]