Das Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2017, welches mit 01.11.2017 in Kraft getreten ist, hat bedeutsame Neuerungen geschaffen, die die Entschuldung von Unternehmern und Privatpersonen erleichtern sollen.
Unter anderem wurde durch das Insolvenzrechtsänderungsgesetz die Mindestquote von 10%, die der Schuldner bisher im Abschöpfungsverfahren erreichen musste, abgeschafft. Die bislang siebenjährige Dauer des Abschöpfungsverfahrens wurde zudem auf fünf Jahre verkürzt. Während dieser Dauer wird das Einkommen des Schuldners, das über das Existenzminimum hinausgeht, abgeschöpft und zur Schuldentilgung verwendet. Unabhängig von der erzielten Gläubigerbefriedigung wird jedoch nach fünf Jahren die Restschuldbefreiung erteilt. Gescheiterten Unternehmern bzw. Schuldnern ist es daher durch das verkürzte Abschöpfungsverfahren künftig schneller möglich sich von ihren Schulden zu befreien und einen Neustart zu vollziehen. Als kompetente Anwälte stehen wir Ihnen zu sämtlichen Fragen des Insolvenzrechts zur Verfügung, um möglichst rasch für Sie wieder neue Perspektiven zu eröffnen.