Die technischen Entwicklungen sind in den letzten Jahren rasant. Kaum jemand hat mehr einen Überblick, welche Neuerungen die Digitalisierung stetig mit sich bringt. Auch im Wirtschaftsleben hat es markante Änderungen gegeben. „Smart Contracts“ und digitale Vermögenswerte sind bloß Beispiele. Viele der Innovationen sind bereits gesetzlich geregelt, doch es gibt Regelungslücken, die dringend zu füllen sind. Die EU will sich mit eigenen Regelungen über virtuelle Währungen als weltweit relevantes Zentrum der neuen Technologie etablieren und Rechtssicherheit schaffen. Doch was bedeuten die geplanten Neuerungen für das Wirtschaftsleben?
Der erste Vorschlag
2016 machte die EU-Kommission den Vorschlag, virtuelle Währungen einem Regelungsregime zu unterstellen. Damals hatte sie vor allem Bitcoin vor Augen. Dabei handelt es sich im Grunde um einen digitalen Vermögensgegenstand, der einer Person eindeutig zugeordnet werden kann und nur von dieser Person übertragbar ist. Das Besondere daran ist, dass das System ohne zentrale Stelle auskommt, es also von niemandem kontrolliert wird. Das führte dazu, dass es (mit Bitcoin) erstmals möglich war, enorme Vermögenswerte in wenigen Minuten und ohne Kontrolle weltweit zu verschieben.
Diese spezielle Funktion von Bitcoin lässt alle Alarmglocken hinsichtlich des Risikos läuten, für Geldwäsche missbraucht zu werden. Dass eine Regelung geschaffen werden muss, war der EU bereits 2016 bewusst. Der erste Regelungsvorschlag, welchen die Kommission damals vorlegte, beschränkte sich darauf, Bitcoin und andere virtuelle Währungen der 5. EU Geldwäscherichtlinie zu unterstellen. Die Umsetzung dieser neuen Regelungen trat am 10.01.2020 in Österreich in Kraft. Bitcoin beruht auf der so genannten Blockchain-Technologie, welche nun auch andere Einsatzzwecke verfolgt. Diese waren im Jahr 2016 allerdings kaum absehbar. Eine andere Blockchain, die das wahre Potenzial der Technologie erahnen ließ, existierte bereits, war jedoch noch nicht von der Regelung erfasst.
Beispiele – Auch in Österreich etabliert
Virtuelle Währungen und die oben beschriebenen neuen Technologien ermöglichen es, bekannte Dinge des Wirtschaftslebens, wie zum Beispiel Forderungen in Form von Wechsel, Scheck, Aktien oder Anleihen digital nachzubilden. Dies sind längst keine Gedankenexperimente mehr. Noch relativ unbeobachtet von der Öffentlichkeit wurden erfolgreich Wertpapiere oder Cashflows in dieser Form digitalisiert. Aktien und mittlerweile sogar GmbH-Anteile wurden auf die Blockchain gebracht. Weil die digitalen Formen rasch und günstig geschaffen werden können, kommt es laufend zu weiteren Innovationen. „Smart Contracts“ ersetzen mittlerweile klassische Finanzinstrumente, ohne dass eine Gegenpartei dafür notwendig wäre. All diese Beispiele wurden in Österreich bereits umgesetzt. Zum Teil fallen diese Neuerungen schon unter einen Regelungsrahmen der EU, insbesondere gilt die Verbraucherrechterichtlinie. Gewisse Innovationen sind jedoch noch nicht erfasst und die Entwicklung ist rasant.
Rechtssicherheit für den Handel
Im Herbst verabschiedete die EU-Kommission deshalb das „Digital finance package“. Es enthält erstmals auch einen Regelungsvorschlag zu Krypto-Assets, also digitalisierten Vermögenswerten. Wird dieser Vorschlag umgesetzt, so könnte in der Union bereits 2022 eine neue Verordnung über Märkte für Krypto-Assets gelten. Der Entwurf soll Rechtssicherheit für das Angebot und den Handel von damit schaffen. Großteils übernimmt er von den Finanzmärkten bekannte Regelungen. Er verbietet etwa Marktmissbrauch und es werden bestimmte organisatorische und verhaltenstechnische Anforderungen und Vorgaben für Marketing geschaffen. Der Verordnungsentwurf lässt außerdem Parallelen zur bestehenden Regulierung von Finanzinstituten und Wertpapierfirmen erkennen.
Fazit: Der technische Fortschritt kennt derzeit kein Stopp! Angesichts dieser rasanten Entwicklungen ist es höchste Zeit für gesetzliche Regelungen. Für die einzelnen Marktteilnehmer wird es zu Hürden kommen, wenn die Verordnung (voraussichtlich im Jahr 2022) in Kraft tritt, weil sie digitale Vermögenswerte im Detail regeln wird. Insgesamt versucht die EU, einen vertrauenswürdigen Markt für Krypto-Assets zu schaffen, was Rechtsunsicherheiten vorbeugt und dem technischen Fortschritt entsprechend dringend notwendig ist.
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