Ist unser Gesellschaftsrecht zu komplex? Hemmt es vor allem die Start-up-Szene? Das wird derzeit heftig diskutiert. Eine neue Rechtsform soll geschaffen werden, um Österreich als Standort für innovative Gründer und ihre Kapitalgeber attraktiver zu machen. Neben GmbH und AG soll es künftig eine neue, flexiblere Kapitalgesellschaftsform geben, die vor allem für Start-ups attraktiv ist. Aber wie weit können Vereinfachungen gehen?
Was steht zur Diskussion?
Eine entsprechende Absichtserklärung steht im Regierungsprogramm und in Teilbereichen gibt es bereits Vorschläge, die auch Verbesserungen im bestehenden Gesellschaftsrecht vorsehen. Zusätzlich zu juristisch heiklen Themen (Einlagenrückgewähr, bedingtes Kapital, …) wurde auch diskutiert, ob die Notariatsaktspflicht, die es im GmbH-Recht gibt, bestehen bleiben bzw. auch für die neue Rechtsform gelten soll. Bei der GmbH gilt sie nicht nur für die Gründung, sondern auch für die Übertragung von Geschäftsanteilen. Sie bietet hohe Rechtssicherheit, Start-ups kritisieren jedoch, dass es auf Investoren abschreckend wirkt, wenn Unternehmensanteile nicht formfrei ge- und verkauft werden können.
Zwar soll es bei der GmbH bleiben, wie es ist, umstritten ist jedoch, was für die neue Gesellschaftsform gelten soll. Dem Regierungsprogramm zufolge soll diese besonders für innovative Start-ups und Gründerinnen bzw. Gründer in ihrer Frühphase eine international wettbewerbsfähige Option bieten. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass die Gründung möglichst unbürokratisch erfolgt und auch eine flexible Anteilsvergabe ermöglicht wird. Was das Abgehen vom Notariatsakt betrifft, besteht jedenfalls große Skepsis und die Ansichten gehen teilweise noch stark auseinander.
Fazit: Künftig soll es neben GmbH und AG eine neue, flexiblere Kapitalgesellschaftsform geben, die vor allem für Start-ups attraktiv ist. Wichtig ist daher, dass die Gründung möglichst unbürokratisch erfolgt und auch eine flexible Anteilsvergabe ermöglicht wird. Deshalb werden auch das Abgehen vom Notariatsakt und andere juristisch heiklen Themen diskutiert. Letztlich wird es darauf ankommen, was gewollt ist: Eine Schwester der GmbH oder eine der AG? Unsere Ansicht lautet daher: Wie auch immer die Ausgestaltung letztlich sein wird, fest steht, dass die neue Rechtsform mit der GmbH in Wettbewerb treten wird. Vielleicht erweist sich beides für unterschiedliche Bedürfnisse als sinnvoll. Die konkrete Reform bleibt mit Spannung abzuwarten.
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