Bis zum 17.07.2021 hat Österreich eine EU-Richtlinie über präventive Restrukturierungsrahmen umzusetzen. In unseren Beiträgen (Warten auf Rettungsanker für Firmen – Gesetzesentwurf liegt auf Eis (rechtdirekt.at ) und (Streitpunkt EU-Richtlinie: Bei Privatinsolvenzen herrscht Uneinigkeit (rechtdirekt.at) haben wir bereits darüber berichtet. Diese angekündigte Reform des Insolvenzrechts wurde nun im Ministerrat verabschiedet. Die Regierungsvorlage wird nun im Parlament weiterbehandelt, sodass das Gesetz Ende Juli in Kraft treten kann. Inwiefern soll die neue Restrukturierungsordnung für Unternehmen von Vorteil sein?
Raschere Entschuldung, präventives Verfahren
Zunächst soll die Entschuldungsfrist sowohl für Private als auch für Unternehmen von fünf auf drei Jahre verkürzt werden. Einer der Gründe für die Änderungen ist zweifellos COVID-19. Wegen auslaufender Antragsfristen könnte es im Herbst zu einer Insolvenzwelle kommen, die es erfordert, dass die Entschuldung für Betroffene in Zukunft rascher möglich ist. Während der Coronakrise sind viele Menschen unverschuldet in finanzielle Not geraten, etwa aufgrund von Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit. Zwar steigen derzeit die Konkurse im privaten Bereich noch nicht, aber ab Herbst könnte sich die Lage ändern. Nach dem Schuldenreport 2021 der staatlich anerkannten Schuldnerberatungen gab es 2019 etwas mehr als 9000 Privatinsolvenzen, 2020 aber nur 7300. Diese Differenz lässt Nachholeffekte erwarten.
Restrukturierungsverfahren
Neu ist auch das so genannte „präventive Restrukturierungsverfahren“, das Insolvenzen vermeiden soll. Bei drohender Insolvenz soll bei Gericht ein auf das jeweilige Unternehmen zugeschnittener Restrukturierungsplan mit Zustimmung der Gläubigermehrheit abgeschlossen werden können. Anders als bei Insolvenzen, müssen in einen solchen Restrukturierungsplan nicht alle Gläubiger einbezogen werden. Das neue Verfahren soll es ermöglichen, außerhalb einer Insolvenz Forderungskürzungen auch bei Nichtzustimmung einzelner Gläubiger vorzunehmen.
Fazit: Die angekündigte Reform des Insolvenzrechts wurde nun im Ministerrat verabschiedet und soll Ende Juli in Kraft treten. Die wesentlichsten Neuerungen, welche die Reform mit sich bringt, sind die Verkürzung der Entschuldungsfrist von fünf auf drei Jahre – sowohl für Private als auch für Unternehmen und das präventive Restrukturierungsverfahren zur Vermeidung von Insolvenzen. Ob die Insolvenzrechtsreform im Juli wirklich zum Rettungsanker für krisengebeutelte, aber an sich überlebensfähige Unternehmen werden kann, wird sich bald zeigen.
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