Die Zession ist die Abtretung einer Forderung an eine andere Person. Von einer Sicherungszession spricht man, wenn ein Schuldner zur Sicherung einer Forderung an seinen Gläubiger eine eigene Forderung abtritt. Wie sieht es aus, wenn man eine künftig entstehende Forderung abgetreten erhält, die schon zuvor wirksam zugunsten eines anderen (zur Sicherstellung) abgetreten wurde? Kann der zweite Zessionar Rechte an (zugunsten des Erstzessionars) bereits wirksam übertragenen Forderungen vom Zedenten erwerben, wenn es sich um eine zukünftige Forderung handelt?
Zur Besicherung von Kreditverbindlichkeiten werden häufig Pfandrechte eingeräumt. Es ist auch möglich, Forderungen aus künftigen oder laufenden Verträgen, insbesondere aus Mietverträgen, abzutreten. Für solche Zessionen kann ein Stichtag festgelegt werden, mit dem die jeweilige Forderung als abgetreten gilt oder eine Zession erlöschen soll. Einigen sich die Parteien darüber, eine Forderung abzutreten, die erst in der Zukunft entsteht, so ist genau darauf zu achten, zu welchem Zeitpunkt die Zession erfolgt. In der Praxis kann das beispielsweise bei Forderungen aus künftigen Mietverträgen oder geplanten Verkäufen relevant werden.
Mit einem solchen Fall befasste sich unlängst der Oberste Gerichtshof (OGH) und stellte Folgendes klar:
Bei der Abtretung künftiger Forderungen, bei der die Einigung über die Zession schon zu einem früheren Zeitpunkt erfolgt ist, wächst die Forderung dem Zessionar mit dem Entstehen der (jeweiligen Einzel-)Forderung zu, ohne dass es noch irgendwelcher weiterer Handlungen bedarf. Bei einer Sicherungszession ist zur Wirksamkeit des Verfügungsgeschäfts, also der Zession, noch ein bestimmter Publizitätsakt (Modus) erforderlich. Sobald die abgetretene Forderung aus dem Vermögen des Zedenten ausscheidet, wird sie Bestandteil des Vermögens des (Erst-)Zessionars. Eine nochmalige Zession der gleichen Forderung durch den Zedenten verschafft dem zweiten Zessionar keine Rechte an der bereits einmal gültig abgetretenen Forderung, weil der Erste nicht mehr Inhaber der Forderung war (veröffentlicht in OGH 1 Ob 141/20x).
Fazit: Wer eine künftig entstehende Forderung abgetreten erhält, die schon zuvor wirksam zugunsten eines anderen (zur Sicherstellung) abgetreten wurde, ist bloß Scheinzessionar. Auch bei einer zukünftigen Forderung kann der zweite Zessionar keine Rechte an (zugunsten des Erstzessionars) bereits wirksam übertragenen Forderungen vom Zedenten erwerben, weil der Zedent bei der „zweiten Abtretung“ die Rechtszuständigkeit insoweit bereits verloren hat. Kontaktieren Sie uns gerne bei Fragen in Zusammenhang mit Sicherstellung und Rechtserwerb.
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