Mit 21.07.2018 tritt in Österreich eine Gesetzesnovelle in Kraft, die vor allem Erleichterungen bei der Prospektpflicht bringt und damit österreichischen Klein- und Mittelbetrieben in Zukunft den Zugang zu neuem Kapital durch öffentliche Angebote von Wertpapieren und Veranlagungen erleichtert sowie den Verwaltungsaufwand und die Kosten für Prospekte senkt.
Ein Prospekt hat grundsätzlich jene Daten und Angaben aufzuweisen, die einem potentiellen Anleger einen Einblick in die finanzielle Lage des Unternehmens sowie in die mit einer Investition verbundenen Rechte und Risiken zu ermöglichen. Ebenso soll sich der Anleger durch das Prospekt ein Bild über die zukünftigen Entwicklungstendenzen des Unternehmens machen können.
Künftig fallen Angebote deren Gesamtwert unter € 2 Mio. Euro liegen unter das Alternativfinanzierungsgesetz (AltFG) und Angebote die diesen Betrag übersteigen unter den Anwendungsbereich des Kapitalmarktgesetzes (KMG), wobei es hinsichtlich der Höhe der Angebote zu unterschiedlichen Anforderungen für Ihr Unternehmen kommt.
Diese Gesetzesnovelle wird es österreichischen Klein- und Mittelbetrieben wesentlich erleichtern, unter Umständen auch ohne Prospekt über öffentliche Angebote von Wertpapieren oder Veranlagungen zu frischem Kapital zu kommen. Unsere Anwaltskanzlei steht Ihrem Unternehmen gerne tatkräftig zur Seite und berät Sie betreffend der für Ihr Unternehmen Vorteil bringenden Aspekte dieser Gesetzesneuerung. Ebenso bieten wir Ihnen kompetente Hilfe bei der gesetzeskonformen Erstellung der Unterlagen, damit Ihr Unternehmen kostensparend und effizient zu neuem Kapital kommt.